Reiseveranstalter in Österreich 2026: Ranking nach geprüften Fakten
Ein Ranking österreichischer Reiseveranstalter für Pauschalreisen, nur auf Basis prüfbarer Fakten: die GISA-Zahl oder die Nummer im früheren Veranstalterverzeichnis, die der Veranstalter auf seiner Website angibt, die Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der genannten Bank oder Versicherung und dem Abwickler, das Gründungsjahr, ob die Website das Unternehmen mit Firmenbuchnummer (FN), eine Anschrift und die Reisebedingungen nennt, sowie Online-Buchung und -Zahlung. Jeder Fakt ist mit Quelle und Prüfdatum verlinkt. Das Ranking ist keine Empfehlung für einen bestimmten Veranstalter. Plätze sind nicht käuflich.
| # | Anbieter | Für wen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | TUI Österreich | 75 | Ja | Ja | Nicht geprüft | Ja | Register Absicherung Online buchbar Online-Zahlung |
| 2 | Kneissl Touristik | 73 | Ja | Ja | 1984 | Ja | Register Absicherung Online buchbar |
| 3 | Rhomberg Reisen | 73 | Ja | Ja | 1959 | Ja | Register Absicherung Online buchbar |
| 4 | Biblische Reisen | 67 | Ja | Ja | 1972 | Nicht geprüft | Register Absicherung Online-Zahlung |
| 5 | Idealtours | 64 | Ja | Ja | Nicht geprüft | Ja | Register Absicherung Online buchbar |
| 6 | Springer Reisen | 61 | Ja | Ja | 1912 | Nicht geprüft | Register Absicherung |
| 7 | Weltweitwandern | 61 | Ja | Ja | 2000 | Nicht geprüft | Register Absicherung |
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- Nicht geprüft
- Online-Buchung
- Ja
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Reisen sind online buchbar
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
Details Zur Website ↗ 77% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- 1984
- Online-Buchung
- Ja
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Reisen sind online buchbar
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
Details Zur Website ↗ 73% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- 1959
- Online-Buchung
- Ja
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Reisen sind online buchbar
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
Details Zur Website ↗ 73% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- 1972
- Online-Buchung
- Nicht geprüft
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
- Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar
Details Zur Website ↗ 67% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- Nicht geprüft
- Online-Buchung
- Ja
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Reisen sind online buchbar
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
Details Zur Website ↗ 64% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- 1912
- Online-Buchung
- Nicht geprüft
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
- Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar
Details Zur Website ↗ 61% durch Fakten belegt
-
- Im amtlichen Register
- Ja
- Insolvenzabsicherung
- Ja
- Am Markt seit
- 2000
- Online-Buchung
- Nicht geprüft
Vorteile
- Im amtlichen Register eingetragen
- Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
- Nennt Rechtsträger und Registernummer
- Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar
Details Zur Website ↗ 61% durch Fakten belegt
Noch nicht gerankt: zu wenige geprüfte Daten
Diese Dienste sind uns bekannt, doch wir haben noch nicht genug Fakten geprüft, um sie fair zu bewerten.
- Eurotours (58% durch Fakten belegt)
- Raiffeisen Reisen (42% durch Fakten belegt)
- sabtours (60% durch Fakten belegt)
So berechnen wir den Score
40%
Verlässlichkeit
Eintrag im nationalen Register der Reiseveranstalter (in Deutschland, wo es keine Zulassung gibt, im Handelsregister), Absicherung der Kundengelder gegen Insolvenz, Gründungsjahr und Mitgliedschaft im nationalen Verband oder Fonds der Reiseveranstalter.
25%
Transparenz
Ob die Website den Rechtsträger mit Registernummer nennt, die Reisebedingungen vor der Zahlung veröffentlicht und eine Geschäftsanschrift angibt.
25%
Buchung
Ob sich eine Reise auf der eigenen Website des Veranstalters buchen und online bezahlen lässt, sowie die App-Store-Bewertung der eigenen App, falls es eine gibt.
10%
Reiseziele
Wie viele Länder oder Reiseziele der Veranstalter anbietet – nur gezählt, wenn er die Zahl selbst angibt.
So wählen Sie einen Reiseveranstalter
Den Veranstalter im Register finden
In der Reisebestätigung steht der Veranstalter, auch wenn Sie im Reisebüro buchen. Suchen Sie dieses Unternehmen im amtlichen Register Ihres Landes und prüfen Sie, ob der Eintrag aktuell ist.
Die Absicherung Ihres Geldes prüfen
Wird der Veranstalter insolvent, zahlt die Absicherung die Rückreise und erstattet Anzahlungen. Klären Sie, wer Ihre Reise absichert, und lassen Sie sich vor jeder Zahlung den Sicherungsschein oder einen gleichwertigen Nachweis geben.
Reisebedingungen vor der Zahlung lesen
Lesen Sie die Stornogebühren, die Regeln für Preisänderungen, was enthalten ist (Flug, Transfer, Verpflegung, Versicherung) und bis wann der Restbetrag fällig ist.
Gleiche Reisen vergleichen
Vergleichen Sie identische Pakete: dasselbe Hotel, Zimmer, dieselbe Verpflegung, dieselben Daten und Flugzeiten. Ein günstigeres Angebot hat oft schlechtere Flugzeiten, keinen Transfer oder eine andere Zimmerkategorie.
An den Veranstalter oder seinen offiziellen Vermittler zahlen
Zahlen Sie auf der Website des Veranstalters oder an den in der Bestätigung genannten Vermittler und bewahren Sie Bestätigung, Belege und Voucher auf. Prüfen Sie die Webadresse, bevor Sie Kartendaten eingeben.
Wissen, wo Sie sich beschweren können
Reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Veranstalter. Danach helfen Verbraucherzentralen, die Schlichtungsstelle des Verbands oder der Absicherer, zuletzt das Gericht.
Häufige Fragen
Muss ein Reiseveranstalter in Österreich eingetragen sein?
Ja. Wer Pauschalreisen veranstaltet oder verbundene Reiseleistungen zusagt, braucht eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen. Sie wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen und kann über eine GISA-Abfrage kostenlos eingesehen werden.
Wie ist mein Geld bei einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert?
Der Veranstalter muss durch eine Insolvenzabsicherung sicherstellen, dass bereits geleistete An- und Teilzahlungen, die notwendigen Kosten der Rückbeförderung und gegebenenfalls der Fortsetzung der Reise erstattet werden. Die Absicherung erfolgt über einen Versicherungsvertrag, eine Bankgarantie oder die Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Was ist der Abwickler?
Eine rund um die Uhr erreichbare Stelle im Inland, an die sich Reisende im Insolvenzfall wenden. Sie wickelt die Ansprüche der Reisenden ab und veranlasst bei Bedarf die Rückreise.
Warum verlangen viele Veranstalter nur 20 % Anzahlung?
Bei einer beschränkten Absicherung darf der Veranstalter höchstens 20 % des Reisepreises als Anzahlung nehmen, nicht früher als elf Monate vor der Reise, und die Restzahlung frühestens 20 Tage vor Reisebeginn. Bei einer unbeschränkten Absicherung, die den gesamten Pauschalreiseumsatz erfasst, gelten diese Beschränkungen nicht.