Reiseveranstalter in Österreich 2026: Ranking nach geprüften Fakten

Ein Ranking österreichischer Reiseveranstalter für Pauschalreisen, nur auf Basis prüfbarer Fakten: die GISA-Zahl oder die Nummer im früheren Veranstalterverzeichnis, die der Veranstalter auf seiner Website angibt, die Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der genannten Bank oder Versicherung und dem Abwickler, das Gründungsjahr, ob die Website das Unternehmen mit Firmenbuchnummer (FN), eine Anschrift und die Reisebedingungen nennt, sowie Online-Buchung und -Zahlung. Jeder Fakt ist mit Quelle und Prüfdatum verlinkt. Das Ranking ist keine Empfehlung für einen bestimmten Veranstalter. Plätze sind nicht käuflich.

7 Anbieter im RankingAktualisiert So bewerten wir

#AnbieterFür wen
1TUI Österreich75JaJaNicht geprüftJaRegister Absicherung Online buchbar Online-Zahlung
2Kneissl Touristik73JaJa1984JaRegister Absicherung Online buchbar
3Rhomberg Reisen73JaJa1959JaRegister Absicherung Online buchbar
4Biblische Reisen67JaJa1972Nicht geprüftRegister Absicherung Online-Zahlung
5Idealtours64JaJaNicht geprüftJaRegister Absicherung Online buchbar
6Springer Reisen61JaJa1912Nicht geprüftRegister Absicherung
7Weltweitwandern61JaJa2000Nicht geprüftRegister Absicherung
  1. 1

    TUI Österreich

    75/100

    Register Absicherung Online buchbar Online-Zahlung

    Verlässlichkeit67
    Transparenz100
    Buchung93
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    Nicht geprüft
    Online-Buchung
    Ja

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Reisen sind online buchbar
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer

    Details Zur Website ↗ 77% durch Fakten belegt

  2. 2

    Kneissl Touristik

    73/100

    Register Absicherung Online buchbar

    Verlässlichkeit89
    Transparenz100
    Buchung50
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    1984
    Online-Buchung
    Ja

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Reisen sind online buchbar
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer

    Details Zur Website ↗ 73% durch Fakten belegt

  3. 3

    Rhomberg Reisen

    73/100

    Register Absicherung Online buchbar

    Verlässlichkeit89
    Transparenz100
    Buchung50
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    1959
    Online-Buchung
    Ja

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Reisen sind online buchbar
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer

    Details Zur Website ↗ 73% durch Fakten belegt

  4. 4

    Biblische Reisen

    67/100

    Register Absicherung Online-Zahlung

    Verlässlichkeit89
    Transparenz100
    Buchung25
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    1972
    Online-Buchung
    Nicht geprüft

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer
    • Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar

    Details Zur Website ↗ 67% durch Fakten belegt

  5. 5

    Idealtours

    64/100

    Register Absicherung Online buchbar

    Verlässlichkeit67
    Transparenz100
    Buchung50
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    Nicht geprüft
    Online-Buchung
    Ja

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Reisen sind online buchbar
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer

    Details Zur Website ↗ 64% durch Fakten belegt

  6. 6

    Springer Reisen

    61/100

    Register Absicherung

    Verlässlichkeit89
    Transparenz100
    Buchung0
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    1912
    Online-Buchung
    Nicht geprüft

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer
    • Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar

    Details Zur Website ↗ 61% durch Fakten belegt

  7. 7

    Weltweitwandern

    61/100

    Register Absicherung

    Verlässlichkeit89
    Transparenz100
    Buchung0
    Reiseziele0
    Im amtlichen Register
    Ja
    Insolvenzabsicherung
    Ja
    Am Markt seit
    2000
    Online-Buchung
    Nicht geprüft

    Vorteile

    • Im amtlichen Register eingetragen
    • Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert
    • Nennt Rechtsträger und Registernummer
    • Reisebedingungen sind vor der Zahlung lesbar

    Details Zur Website ↗ 61% durch Fakten belegt

Noch nicht gerankt: zu wenige geprüfte Daten

Diese Dienste sind uns bekannt, doch wir haben noch nicht genug Fakten geprüft, um sie fair zu bewerten.

So berechnen wir den Score

40%

Verlässlichkeit

Eintrag im nationalen Register der Reiseveranstalter (in Deutschland, wo es keine Zulassung gibt, im Handelsregister), Absicherung der Kundengelder gegen Insolvenz, Gründungsjahr und Mitgliedschaft im nationalen Verband oder Fonds der Reiseveranstalter.

25%

Transparenz

Ob die Website den Rechtsträger mit Registernummer nennt, die Reisebedingungen vor der Zahlung veröffentlicht und eine Geschäftsanschrift angibt.

25%

Buchung

Ob sich eine Reise auf der eigenen Website des Veranstalters buchen und online bezahlen lässt, sowie die App-Store-Bewertung der eigenen App, falls es eine gibt.

10%

Reiseziele

Wie viele Länder oder Reiseziele der Veranstalter anbietet – nur gezählt, wenn er die Zahl selbst angibt.

So bewerten wir

So wählen Sie einen Reiseveranstalter

  1. Den Veranstalter im Register finden

    In der Reisebestätigung steht der Veranstalter, auch wenn Sie im Reisebüro buchen. Suchen Sie dieses Unternehmen im amtlichen Register Ihres Landes und prüfen Sie, ob der Eintrag aktuell ist.

  2. Die Absicherung Ihres Geldes prüfen

    Wird der Veranstalter insolvent, zahlt die Absicherung die Rückreise und erstattet Anzahlungen. Klären Sie, wer Ihre Reise absichert, und lassen Sie sich vor jeder Zahlung den Sicherungsschein oder einen gleichwertigen Nachweis geben.

  3. Reisebedingungen vor der Zahlung lesen

    Lesen Sie die Stornogebühren, die Regeln für Preisänderungen, was enthalten ist (Flug, Transfer, Verpflegung, Versicherung) und bis wann der Restbetrag fällig ist.

  4. Gleiche Reisen vergleichen

    Vergleichen Sie identische Pakete: dasselbe Hotel, Zimmer, dieselbe Verpflegung, dieselben Daten und Flugzeiten. Ein günstigeres Angebot hat oft schlechtere Flugzeiten, keinen Transfer oder eine andere Zimmerkategorie.

  5. An den Veranstalter oder seinen offiziellen Vermittler zahlen

    Zahlen Sie auf der Website des Veranstalters oder an den in der Bestätigung genannten Vermittler und bewahren Sie Bestätigung, Belege und Voucher auf. Prüfen Sie die Webadresse, bevor Sie Kartendaten eingeben.

  6. Wissen, wo Sie sich beschweren können

    Reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Veranstalter. Danach helfen Verbraucherzentralen, die Schlichtungsstelle des Verbands oder der Absicherer, zuletzt das Gericht.

Häufige Fragen

Muss ein Reiseveranstalter in Österreich eingetragen sein?

Ja. Wer Pauschalreisen veranstaltet oder verbundene Reiseleistungen zusagt, braucht eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen. Sie wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen und kann über eine GISA-Abfrage kostenlos eingesehen werden.

Wie ist mein Geld bei einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert?

Der Veranstalter muss durch eine Insolvenzabsicherung sicherstellen, dass bereits geleistete An- und Teilzahlungen, die notwendigen Kosten der Rückbeförderung und gegebenenfalls der Fortsetzung der Reise erstattet werden. Die Absicherung erfolgt über einen Versicherungsvertrag, eine Bankgarantie oder die Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Was ist der Abwickler?

Eine rund um die Uhr erreichbare Stelle im Inland, an die sich Reisende im Insolvenzfall wenden. Sie wickelt die Ansprüche der Reisenden ab und veranlasst bei Bedarf die Rückreise.

Warum verlangen viele Veranstalter nur 20 % Anzahlung?

Bei einer beschränkten Absicherung darf der Veranstalter höchstens 20 % des Reisepreises als Anzahlung nehmen, nicht früher als elf Monate vor der Reise, und die Restzahlung frühestens 20 Tage vor Reisebeginn. Bei einer unbeschränkten Absicherung, die den gesamten Pauschalreiseumsatz erfasst, gelten diese Beschränkungen nicht.

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